Im Bewusstsein der Erwartungen unserer Kunden und der technischen Möglichkeiten unserer Geräte haben wir bei der tekmar Regelsysteme GmbH beschlossen, auf alle handelsüblichen Geräte aus unserem Produktprogramm eine Garantie von fünf Jahren auf Material- und Herstellfehler zu geben.
Damit wollen wir nicht nur das Vertrauen zum Ausdruck bringen, das wir in unsere eigenen Produkte setzen, sondern auch unsere Kunden unterstützen, die bei ihren Gewerken oft eine Gewährleistung nach VOB geben müssen. Wir setzen damit auch ganz bewusst ein Zeichen gegen das seit einiger Zeit bekannte Schlagwort „geplante Obsoleszenz“.
Verbraucher klagen immer häufiger, dass Produkte die Garantiezeit kaum überleben und die dann fällige Reparatur so teuer ist, dass eigentlich nur ein Neugerät in Betracht kommt. Dabei gilt auch in der heutigen Zeit mit ihren kurzen Innovationszyklen, dass Endkunden besonders von Investitionsgütern wie unseren Steuer- und Regelgeräten zu Recht hohe Zuverlässigkeit und Langlebigkeit erwarten – Eigenschaften, die bei der Entwicklung von Geräten im Hause tekmar schon immer besondere Beachtung fanden. Dank der Weiterentwicklung der elektronischen Technologien und Komponenten konnten wir die Zuverlässigkeit unserer Produkte immer weiter steigern.
Wir garantieren daher: Wenn eines unserer Produkte aus dem normalen Katalogprogramm in den ersten fünf Jahren nach dem Kauf bzw. nach Lieferung einen Defekt aufweist, der auf Material- oder Herstellfehler zurückzuführen ist, erhalten unsere Kunden im Austausch gegen das defekte Gerät kostenlos ein gleiches oder gleichartiges Ersatzgerät. Natürlich können wir nicht für Defekte einstehen, die durch höhere Gewalt, Installationsfehler oder Missbrauch entstanden sind. Der neue Garantiezeitraum von fünf Jahren ab Kauf bzw. Lieferung gilt für alle Aufträge, die ab Januar 2015 erteilt werden. Der volle Wortlaut der Garantiebestimmungen im Kapitel „AGB“ abrufbar.
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